Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Alpinskischule Edelweiss und dem Kunden unsere AGB`s. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schneesportschule (Skischule). Davon umfasst sind Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Schilaufes (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten beim Schilauf.
2. Vertragsabschluss für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise Buchungen können über Internet Mail, sonstige Fernkommunikationsmittel oder telefonisch durchgeführt werden. Diese gelten erst nach einer Bestätigung durch die Skischule als fest gebucht, womit der Kunde unsere AGB`s akzeptiert. Die Angebote der Skischule sind freibleibend. Nebenabreden, Verlängerungen oder Änderungen müssen mit der Skischule besprochen und durch diese bestätigt werden. Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nichts anderes vermerkt ist, Steuerbefreit auf Grund der Kleinunternehmerregelung gemäß §6(1)27 UStG. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
3. Zahlungsbedingungen Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen, ist für Verträge, die via Internet oder sonstigen Fernkommunikationsmitteln zustande kommen, die Zahlung jedenfalls VOR Unterrichtsbeginn in bar im Skischulbüro oder auf dem Konto der Skischule einzulangen. Für am Erfüllungsort abgeschlossene Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung entweder an den Skilehrer direkt oder im Skischulbüro in bar zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug durch den Besteller sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % jährlich zu verrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
4. Allgemeine Teilnahmebedingungen Der Vertragspartner hat die Alpinskischule Edelweiss über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Schilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Schitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Skischule über seine körperliche Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Schiausrüstung (insbesondere Schibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Gruppeneinteilung bei Schikursen erfolgt durch die Skischule. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Skischule zur Vertragsauflösung berechtigt. Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen der Skischule Edelweiss zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt die Skischule zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen der Skischule unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die Skischule zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
5. Haftungsbestimmungen Grundsätzlich haftet die Alpinskischule Edelweiss nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit der Skischule in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.
6. Rücktritt in jedem Fall schriftlich bis spätestens 14 Tage vor Beginn OHNE Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt wird der volle Betrag gemäß bestätigter Buchung verrechnet. KURZFRISTIGE BUCHUNGEN (kürzer als 2 Wochen vorher) können NICHT Storniert werden. Werden einzelne Tage einer bestätigten Reserveirung nicht in Anspruch genommen, ist die Alpinskischule Edelweiss berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß eines L-day Tagessatzes für eine Person zu verlangen. Hinsichtlich der Gruppenkurse ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Krankheit oder Unfall, unter Vorlage eines ärztlichen Attests eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird sich dadurch verringern, es können jedoch höhere Tagessätze in Rechnung gestellt werden. Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung. Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich die Alpinskischule Edelweiss das Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen. Lediglich im Falle der Absage besteht die Verpflichtung der Alpinskischule Edelweiss, das anteilige Entgelt zurückzuzahlen, ein darüber hinausgehenden Anspruch steht dem Vertragspartner nicht zu.
7. Erfüllungsort Seestraße 6 - 6365 Kirchberg in Tirol
8. Gerichtsstand Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Alpinskischule Edelweiss sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
9. Rechtswahl Es gilt österreichisches Recht.
10. Rechtswirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.